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Vortrag zur Wiederherstellungsverordnung mit MdL Dorothea Frederking

26. Mai @ 17:30 - 20:30

Dorothea Frederking, Landtagsabgeordnete und agrarpolitische Sprecherin der Fraktion von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lädt ein zu einer Informations-Veranstaltung mit anschließender Diskussion

„EU-Wiederherstellungsverordnung – Gesetz zur Rettung der Natur und der Lebensgrundlagen für die Menschen“

Zeit: Dienstag, 26.05.2026 | Imbiss ab 17:30 Uhr | Beginn um 18:00 UhrOrt: Alte Schule | Schopsdorfer Dorfstraße 1, 39291 Schopsdorf | in Nähe zum Fiener Bruch

Seit dem 18. August 2024 ist die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur in Kraft und
gilt unmittelbar. Im Kern sollen bis zum Jahr 2030 auf 30 Prozent der Flächen
Renaturierungsmaßnahmen ergriffen werden. Das Ziel ist, dass Schäden beseitigt werden, die
Ökosysteme wieder in Balance kommen und ihre natürlichen Funktionen zur Sicherstellung der
Lebensgrundlagen für Menschen, Tiere und Pflanzen erfüllen können. Das gilt für alle Flächen:
Landwirtschaft, Wald, Grünflächen in Siedlungsgebieten und Gewässer – und es betrifft
insbesondere die bereits bestehenden Schutzgebiete, soweit diese nicht in gutem Zustand sind.
Nach 2030 sollen noch mehr Flächen erfasst werden.
Durch Maßnahmen wie Wiedervernässung, extensive Landwirtschaft oder die Renaturierung von
Gewässern sollen geschädigte Ökosysteme renaturiert werden. Damit soll das dramatische
Artensterben aufgehalten und der rasant fortschreitende Klimawandel eingedämmt werden.
Zudem ist es für die Klimaanpassung vorteilhaft, wenn z. B. in Hitzesommern die Umgebung
gekühlt wird.
In Deutschland sollen die Umweltministerien die Flächen und Renaturierungsmaßnahmen
vorschlagen und mit den Flächeneigentümer*innen abstimmen. Das Bundesumweltministerium
hat die Pläne der verschiedenen Bundesländer zusammengefasst. Demnächst beginnt eine
offizielle Konsultation, an der sich alle Bürger*innen und auch Landwirt*innen beteiligen
können.
Jutta Paulus, Mitglied des Europäischen Parlaments war für die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Verhandlungsführerin
zu dieser Verordnung und wird zu dieser sprechen und Fragen
beantworten. Sie wird Ziele, Maßnahmen und das Prozedere
und die Zeitschiene zur Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung
erklären. Dabei wird sie insbesondere auf
die Einbeziehung der Flächeneigentümer*innen aus der Landund
Forstwirtschaft, die Freiwilligkeit der Maßnahmen und die
finanzielle Kompensation eingehen. Sie wird auch erläutern, welche Referenzen und Indikatoren
herangezogen werden.
Gerne kann diese Einladung an Interessierte weitergegeben werden. Die Veranstaltung steht
allen offen. Wir behalten uns vor, von unserem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen
auszuschließen, wenn diese gezielt stören.

Eine Anmeldung ist nicht zwingend erforderlich, hilft aber bei der Planung.
Zur Anmeldung genügt eine formlose E-Mail unter buero@dorothea-frederking.de.

Details

  • Datum: 26. Mai
  • Zeit:
    17:30 - 20:30
  • Veranstaltungskategorie: