Der Rechtsstaat lebt!

[PM 71/2018] Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute einen vorläufigen Rodungsstopp im Hambacher Wald verfügt. Hierzu erklärt die Landesvorsitzende Jutta Paulus:

„Das Oberverwaltungsgericht hat mit der Entscheidung heute klar gestellt: RWE darf keine Fakten schaffen, solange die Klage des BUND gegen den Hauptbetriebsplan anhängig ist! Damit ist ein erster Erfolg der starken Bewegung für den Erhalt des Hambacher Waldes und gegen die weitere unnötige und klimaschädliche Kohleverstromung erreicht. Im nächsten Schritt muss das Verwaltungsgericht Köln entscheiden, ob die Landesregierung EU-Recht ignorieren darf, indem sie den Hambacher Wald nicht als FFH-Gebiet anmeldet. Bei der Großdemonstration am morgigen Samstag können wir feiern! Aber wir müssen weiter dranbleiben: noch ist der Kohleausstieg nicht beschlossen. Und wenn schon das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt werden soll, zeigt das, wie eng verflochten Politik und Kohleindustrie agieren. Wir werden uns den öffentlichen Raum nicht nehmen lassen.“