PRESSEMITTEILUNG: Bundesgerichtshof zu Diesel-Schadenersatz: Wir brauchen europaweiten, gleichberechtigten Verbraucherschutz!

PRESSEMITTEILUNG, Montag, 25. Mai 2020 – Brüssel

Bundesgerichtshof zu Diesel-Schadenersatz: Wir brauchen europaweiten, gleichberechtigten Verbraucherschutz!
 
Der Bundesgerichtshof in Deutschland hat heute entschieden, dass Käufer*innen manipulierter Dieselautos grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz haben. Sie könnten ihr Fahrzeug zurückgeben oder den Kaufpreis teilweise zurückverlangen.
 
 
Hierzu kommentiert die Europaabgeordnete Jutta Paulus:
 
„Das heutige Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs zum Schadenersatz für manipulierte Dieselautos ist ein gutes Zeichen. Jetzt brauchen wir gleichberechtigten Verbraucherschutz in Europa – für Bürgerinnen und Bürger in allen Mitgliedsstaaten, unabhängig davon, welcher Autobauer die Schummelsoftware eingebaut hat! Es ist skandalös, dass die sittenwidrigen Machenschaften der Konzerne in vielen Fällen bereits verjährt sind. Stickoxide sind giftig und die Überschreitung von Grenzwerten ist kein Kavaliersdelikt.
 
Das Europäische Parlament fordert schon seit Jahren die finanzielle Entschädigung für vom Dieselskandal betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher. Aktuell ist es jedoch nur in sechs EU-Ländern möglich, Verbraucherrechte gegenüber Unternehmen einzuklagen. Das Europäische Parlament hatte im Zuge des Dieselskandals einen europaweiten Verbraucherschutz gefordert. Ende 2019 haben sich nun auch die zuständigen europäischen Ministerinnen und Minister auf die Einführung von Sammelklagen geeinigt. Deutschland hat sich hierbei enthalten. Nun ist es an der Europäischen Kommission, einen guten Gesetzesvorschlag zu liefern.“
 
 
Jutta Paulus steht gerne für Rückfragen und Interviews zur Verfügung.