Gesetz zur Rettung der Natur: Umweltausschuss stimmt gegen Manfred Webers „Nein“ – finale Abstimmung zur ENVI-Position vertagt

Der Umweltausschuss (ENVI) des Europäischen Parlaments hat den Antrag der Europäischen Volkspartei, den Kommissionsvorschlag zum Gesetz zur Rettung der Natur („EU Nature Restoration Law“) pauschal abzulehnen, abgelehnt. Die mehrstündige Abstimmung über die Änderungsanträge zum Kommissionstext mussten aus Zeitgründen unterbrochen und auf den 27. Juni vertagt werden.

Mit beispiellosem Druck wurden im Vorfeld der Abstimmung Mitglieder der EVP-Fraktion, die für das zentrale Green Deal Gesetz stimmen wollten, von ihrer Stimmabgabe abgebracht und durch Stellvertreter ersetzt. Seit einer Parteiresolution der Europäischen Volkspartei (EVP) im Mai, noch laufende EU-Gesetzgebung des Green Deal zu blockieren, drohen weitere Blockaden durch die von Manfred Weber angeführte Anti-Green-Deal-Koalition aus Konservativen, Rechtspopulisten und Rechtsextremen.

Das Gesetz zur Rettung der Natur ist Voraussetzung für wirksame Maßnahmen zum Stopp des Artensterbens und für die Erfüllung der EU-Klimaschutzziele. Es ist zwingend erforderlich, um der klimatisch und ökologisch bedingten Verschlechterung von Lebensräumen entgegenzusteuern, das fortschreitende Aussterben heimischer Arten zu bremsen sowie auch in Zukunft ausreichend Erträge für Landwirt*innen und bezahlbare Lebensmittel für Verbraucher*innen zu garantieren. Renaturierungsmaßnahmen sind ein zwingend erforderlicher Beitrag zur Verhinderung und Abmilderung von Dürren, Waldbränden und Flutkatastrophen.

Hierzu kommentiert die Umweltpolitikerin Jutta Paulus, zuständige Grünen-Europaabgeordnete für die Verhandlungen zum EU Gesetz zur Rettung der Natur:

„Manfred Webers Kreuzzug gegen den Green Deal ist vorerst gestoppt, aber der Kampf zur Rettung der Natur geht weiter. Der Umweltausschuss hat das pauschale Nein von Unionsfraktionen, Rechtskonservativen und Rechtsextremen abgelehnt. Allerdings konnten in der Marathon-Abstimmungssitzung nicht alle Artikel behandelt werden. Die Endabstimmung wird auf den 27.6. verschoben.

Das EU-Gesetz zur Rettung der Natur ist Voraussetzung für den Stopp des Artensterbens, für die Erreichung der EU-Klimaschutzziele, für den Schutz vor Dürren, Bränden und Flutkatastrophen und für die langfristige Ernährungssicherheit.“