Glyphosat: Grüne beantragen Abstimmung über Neuzulassung

Die Grüne/EFA-Fraktion beantragt eine Abstimmung im Europäischen Parlament über die drohende Neuzulassung von Glyphosat. Die Resolution wird voraussichtlich in der nächsten Plenarsitzung Ende Oktober abgestimmt werden.

Das Europäische Parlament in Straßburg debattiert heute Nachmittag ab 13 Uhr den Vorschlag für eine erneute Verlängerung der Zulassung des Herbizids Glyphosat um weitere zehn Jahre. 

Nachdem die EU-Kommission den Zulassungsvorschlag am 20. September vorgelegt hatte, werden die EU-Mitgliedstaaten im Rahmen eines Expertengremiums am 12. und 13. Oktober über die Verlängerung abstimmen. 

Das Breitbandherbizid Glyphosat tötet alle grünen Pflanzen und viele Mikroorganismen lässt sich nicht abwaschen und wird weder durch Erhitzen noch durch Einfrieren abgebaut. Rückstände halten sich etwa ein Jahr lang in Lebens- und Futtermitteln. Es ist nachweislich umweltschädlich und laut Weltgesundheitsorganisation wahrscheinlich krebserregend. Der laufende Prozess zur Neuzulassung war geprägt durch massives Lobbying seitens der Pestizidhersteller sowie eklatante Datenlücken im Prüfungsprozess. In den USA klagten Opfer von Glyphosat erfolgreich gegen den Hersteller Bayer Monsanto.

Anlässlich der Plenardebatte über eine Wiederzulassung von Glyphosat kommentiert Jutta Paulus, grüne Umweltpolitikerin und Chemikalienexpertin im Europäischen Parlament:

„Wir Grüne/EFA fordern ein klares Nein des Europäischen Parlaments gegen den Naturkiller Glyphosat. Die EU-Kommission darf Glyphosat nicht noch einmal zulassen.

Es ist widersinnig, ein ambitioniertes Renaturierungsgesetz vorzulegen, aber andererseits ein Pestizid, das die Grundlage der Nahrungskette angreift, weiter zuzulassen. Das Ende von Glyphosat würde das Artensterben bremsen und die Reduktionsziele der neuen EU-Pestizidverordnung quasi automatisch erfüllen. Die Wiederzulassung von Glyphosat um weitere zehn Jahre steht in krassem Widerspruch zu den Zielen des Europäischen Green Deal.

Die EU-Kommission darf sich nicht zum Erfüllungsgehilfen des Bayer-Konzerns machen, sondern muss Bürgerinnen, Bürger und die Natur schützen. Die EU-Mitgliedstaaten dürfen die Gesundheit von Millionen EU-Bürgerinnen und Bürgern nicht für weitere zehn Jahre aufs Spiel setzen. Das EU-Vorsorgeprinzip muss über Konzerninteressen stehen.“