Hintergrund zur EU-Richtlinie über Gebäudeenergieeffizienz

Was ist die EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) und warum ist sie wichtig? 

Die Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden stellt die Weichen für einen klimaneutralen Gebäudebestand in der EU bis 2050. Gebäude sind für etwa 40 % des Energieverbrauchs und 36 % der CO2-Emissionen in Europa verantwortlich. Die steigenden Energiepreise haben die Bedeutung von Energieeffizienz und Energiesparmaßnahmen weiter verdeutlicht. 

Mit der EPBD werden Mindestnormen für die Gesamtenergieeffizienz festgelegt, die ein schrittweises Verbessern der Gebäude mit der größten Energieverschwendung vorschreiben. Um die Gebäudeeigentümer*innen bei diesen Verbesserungen zu unterstützen und Mieter*innen zu schützen, werden im Vorfeld der Anwendung der EPBD Finanzierungsmaßnahmen, Informationsdienste und soziale Garantien eingeführt. 

Die Grünen/EFA Fraktion im Europäischen Parlament hat sich im Rahmen der Verhandlungen besonders für die Verringerung von Energiearmut und die Erreichung der Klimaziele stark gemacht. 

Fahrplan: Nach der Plenarabstimmung über die Position des Europäischen Parlaments im März geht es in die Verhandlungen mit dem Rat der Mitgliedstaaten. Diese werden voraussichtlich nicht vor der Sommerpause abgeschlossen. Nach der Einigung zwischen Rat und Parlament tritt die Richtlinie in Kraft. 

Was sind die wichtigsten Vorteile der neuen EPBD? 

1. Niedrigere Energierechnungen und geringere Importabhängigkeit: Bessere Isolierung (von Fenstern, Dächern, Wänden usw.), effizientere Heiz- und Kühlsysteme, intelligente Steuerungen, erneuerbare Energien vor Ort – all dies sind Maßnahmen, die zu einer höheren Energieeffizienz führen und einen geringeren Energiebedarf und -verbrauch, bessere Lebensbedingungen und niedrigere Energierechnungen ermöglichen werden. Je effizienter und leistungsfähiger unsere Gebäude sind, desto weniger sind wir von der Einfuhr fossiler Brennstoffe abhängig und desto widerstandsfähiger ist das Energiesystem. Darüber hinaus wird mit der EPBD ein Rahmen für die Berechnung der Lebenszyklusemissionen von Gebäuden eingeführt. Dabei können die Mitgliedstaaten Höchstwerte für neue Gebäude festlegen; lokal vorhandene und nachhaltige Materialien, wie beispielsweise Holz, sollen bevorzugt werden. 

2. Booster für die Elektromobilität durch Anforderungen an das Laden und die Vorverkabelung. Dadurch mittelbar Verringerung des Verbrauchs fossiler Energieträger und Steigerung der Energieeffizienz, wodurch auch die Emissionen des Verkehrssektors verringert werden. 

3. Schaffung Hunderttausender lokaler, umweltfreundlicher Arbeitsplätze in den Bereichen Bau, Renovierung und erneuerbare Energien, wodurch kleine und mittelständische Unternehmen und die Wirtschaft insgesamt unterstützt werden. Die Arbeitsplätze von Installateur*innen, Bauarbeiter*innen oder Zertifizierer*innen können nicht in Länder außerhalb der EU verlagert werden. Planungssicherheit für die betroffenen Branchen wird es ihnen ermöglichen, Personal einzustellen und auszubilden, die Renovierungswelle in Gang zu setzen und damit die Wirtschaft anzukurbeln.

4. Bekämpfung der Ursachen von Energiearmut und Verbesserung des Wohlstands: 31 Millionen Europäer (7 % der Bevölkerung der EU-27) waren 2019 nicht in der Lage, ihre Wohnung angemessen zu beheizen, eine Zahl, die während der Energie- und Ukraine-Krise erheblich gestiegen ist. Die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz der schlechtesten Gebäude wird zu einer Senkung der Wärme- und Stromkosten führen, was sich, kombiniert mit geeigneten Förderprogrammen, positiv auf die Armutsbekämpfung auswirken wird. Mindestanforderungen, gezielte und vorrangige Renovierung des schlechtesten Gebäudebestands, Förderregelungen und soziale Garantien werden dafür sorgen, dass alle in den Genuss der Vorteile von angemessenem Wohnraum kommen. 

5. Mieter*innen werden besonders profitieren, da sie in fast allen Mitgliedstaaten die Energierechnungen bezahlen, aber keinen Einfluss auf die Energieeffizienz ihrer Wohnung haben. Die EPBD stellt Renovierungen sicher, unterstützt Eigentümer und schützt gleichzeitig Mieter vor willkürlichen Mieterhöhungen oder Zwangsräumungen, da die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, soziale Garantien vorzusehen. 

Mitgliedstaaten werden verpflichtet, Gebäude mit der schlechtesten Effizienz bis 2033 um ein bis drei Energieeffizienzklassen zu verbessern. Neben energetischer Modernisierung kann das beispielsweise durch eine Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Gebäudeheizung und -kühlung erfolgen oder durch lokal erzeugte erneuerbare Energien. Da das Konzept der Modernisierung sehr weit gefasst ist, sind mehrere Optionen möglich, und die kosteneffizientesten hängen von der genauen Situation des Gebäudes und des lokalen Klimas ab. Die zur Verbesserung um eine oder zwei Energieeffizienzklassen (z. B. von Klasse G auf E) erforderlichen Modernisierungen sind in der Regel „leichte“ Renovierungen mit kurzen Amortisationszeiten, wie z. B. der Austausch von einfach verglasten Fenstern durch Doppel-/Dreifachverglasung oder die Installation eines effizienteren Heizungssystems, z. B. einer Wärmepumpe. 

Die EPBD setzt einen klaren politischen Rahmen, um Gelder für Renovierungen bereitzustellen. Auf EU-Ebene können die Mitgliedstaaten eine Reihe von Finanzierungsströmen zur Unterstützung von Renovierungen anzapfen, darunter Kohäsionsfonds, die Fazilität für Konjunkturbelebung und Widerstandsfähigkeit (Corona-Wiederaufbaufonds) sowie den sozialen Klimafonds. Diese finanzielle Unterstützung wird durch weitere nationale und europäische Beiträge ergänzt. Ein klarer politischer Rahmen ermöglicht es, öffentliche und private Gelder in Renovierungen und Gebäudesegmente zu lenken. 

Flexibilität für Mitgliedstaaten: Jeder Mitgliedstaat legt individuell Ziele fest, die den aktuellen Zustand der Gebäude und den klimatischen Gegebenheiten berücksichtigen und stellt einen nationalen Modernisierungsplan auf. Die Kommission wird die Pläne begutachten bewerten, um den Pfad zu einem hoch energieeffizienten und kohlenstofffreien Gebäudebestand bis 2050 sicherzustellen. 

Ausnahmeregelungen: u.a. für historische Gebäude, religiöse Gebäude, kleine Gebäude und Ferienhäuser, z.B., wenn nicht genügend Arbeitskräfte für die Durchführung von Renovierungsarbeiten zur Verfügung stehen. Die Mitgliedstaaten definieren jeweils, was unter historischen Gebäuden zu verstehen ist und ermitteln ihren Anteil der geschützten/historischen Gebäude. Denkmäler und Gedenkstätten fallen grundsätzlich nicht in den Geltungsbereich der EPBD-Richtlinie. 

Diesen Hintergrund gibt es hier zum Download als PDF.