Konformitätsfaktoren für Dieselautos wieder auf dem Tisch – Gesundheit muss vor Konzerninteressen stehen!

PRESSEMITTEILUNG, Montag, 7. Oktober 2019 – Brüssel

Am Freitag kamen die EU-Umweltminister zusammen, um sich unter anderem über Konformitätsfaktoren für Emissionen unter echten Fahrbedingungen auszutauschen. Der Europäische Gerichtshof hat im Dezember diese „Verschmutzungslizenzen“ für neue Dieselautos zerschmettert. Diese hätten nicht am Europäischen Parlament vorbei eingeführt werden dürfen.

Jetzt wollen die EU-Mitgliedstaaten und die Kommission so schnell wie möglich eine Änderung der Verordnung über die Typengenehmigung von Kraftfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) vorantreiben.

Hierzu kommentiert die grüne Europaabgeordnete Jutta Paulus:

„Die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission beeilen sich, eine Änderung der Verordnung über die Typengenehmigung von Kraftfahrzeugen voranzubringen. Damit sollen die ‚Verschmutzungslizenzen‘ für neue Dieselfahrzeuge rechtens werden. Diese Autos würden die geltenden Grenzwerte um das Doppelte überschreiten dürfen – und die nächsten 15 bis 20 Jahre auf europäischen Straßen unterwegs sein.

Luftverschmutzung ist das größte Risiko für die öffentliche Gesundheit in Europa. Vier Jahre nach dem Dieselgate-Skandal sind die EU-Mitgliedstaaten noch immer unwillig, verpflichtende Rückrufe zu initiieren. Stattdessen werden Wege gesucht, Grenzwerte anzupassen, damit schmutzige Diesel weiterhin auf den Markt gebracht werden können.

Ich erwarte von der deutschen Bundesregierung, dass sie die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger vor das Interesse der Automobilhersteller stellt. Die Verkehrsministerkonferenz der Bundesländer hat am Mittwoch und Donnerstag die Gelegenheit, hier klar Stellung zu beziehen.“

Hintergrund:

Nach dem Dieselskandal vor vier Jahren haben die Umweltminister den Automobilherstellern „Verschmutzungslizenzen“ ermöglicht und die Europäische Kommission hierfür einen Konformitätsfaktor für Emissionen unter echten Fahrbedingungen („Real Driving Emissions“, RDE) eingeführt.

Dieser Konformitätsfaktor erhöhte den festgelegten Euro6- Grenzwert für Stickoxide und ermöglichte es, dass neue Dieselfahrzeuge auf den Markt kamen, die bis rund das Doppelte der gesetzlich erlaubten Stickoxidwerte ausstießen.

Diese „Verschmutzungslizenzen“ wurden im Dezember 2018 vom Europäischen Gerichtshof gestoppt. Der EuGH urteilte, dass die Euro6-Norm nicht ohne ein reguläres Gesetzgebungsverfahren hätte geändert werden dürfen. Bei einem regulären Gesetzgebungsverfahren muss das Europäische Parlament involviert sein.

Der Rat der EU-Wirtschaftsminister wird am 28./29. November entscheiden, ob die Konformitätsfaktoren legalisiert werden dürfen oder nicht.