PRESSEMITTEILUNG: Meilenstein für saubere Luft: EuGH verurteilt Frankreich

PRESSEMITTEILUNG, Freitag, 25. Oktober 2019 – Straßburg

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat geurteilt, dass Frankreich den Jahresgrenzwert für Sickstoffdioxid (NO2) seit dem 1. Januar 2010 systematisch und anhaltend überschritten hat. Damit hat es gegen die EU-Richtlinie zur Luftqualität verstoßen. Frankreich bestreitet eine systematische Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid und bezieht sich auf strukturelle Schwierigkeiten bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Luftqualität.

Neben Frankreich hat die Europäische Kommission auch Deutschland, Ungarn, Italien, Rumänien und das Vereinigte Königreich vor dem EuGH verklagt. Hier werden die Urteile noch erwartet.

Hierzu kommentiert die grüne Europaabgeordnete Jutta Paulus:

„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein Meilenstein im Kampf für saubere Luft. Schadstoffe in der Atemluft belasten die Gesundheit von Millionen Bürgerinnen und Bürgern. Ich erwarte ähnliche Ergebnisse im aktuell gegen Deutschland laufenden Verfahren.

Die Überschreitung von Grenzwerten ist kein Kavaliersdelikt! Stickstoffoxide sind giftig und stehen im Zusammenhang mit Atemwegs-, Herzkreislauf- und Stoffwechselerkrankungen.

Der Straßenverkehr ist und bleibt eine der Hauptquellen von Stickstoffdioxidemissionen, vor allem in urbanen Ballungsräumen. Aber auch Hafenstädte leiden aufgrund von Emissionen aus der Schifffahrt an schlechter und ungesunder Luft. Landstrom in Hafenstädten hätte einen großen Einfluss auf NOx-Werte in Städten. Prinzipiell müssen die EU-Mitgliedstaaten die Maßnahmen der Luftqualitätsrichtlinie endlich umsetzen.“