Neue EU-Verordnung zu F-Gasen zum Schutz von Klima, Natur, Gesundheit – und Wärmepumpen!

Diese Woche stimmt das Europäische Parlament seine Position zur neuen EU-F-Gase-Verordnung ab. F-Gase sind Treibhausgase, die bis zu 25.000 Mal stärker klimawirksam als CO2. Obwohl besonders klimaschädliche F-Gase dank der bereits bestehenden F-Gase-Verordnung verringert werden konnten, kommen vermehrt F-Gase zum Einsatz, die zwar weniger klimaschädlich sind, aber in Form von „PFAS“, auch bekannt als „Ewigkeitschemikalien“, Gesundheit und Umwelt schädigen. 

Die Neufassung der F-Gase-Verordnung soll einen schnellen Wechsel zu klima- und umweltfreundlichen Alternativen ermöglichen und saubere Innovationen in der Europäischen Union fördern. Spoiler: Wärmepumpen sind dadurch nicht gefährdet. Auch stehen kleine und mittelständische Betriebe wie Bäckereien, Metzgereien oder Brauereien nicht von heute auf morgen ohne Kühlsysteme da!

Was sind F-Gase?

Fluorierte Gase bzw. „F-Gase“ sind vom Menschen hergestellte Treibhausgase. Anders als CO2 oder Methan entstehen sie nie bei natürlichen Stoffwechselprozessen, sondern sind sogar besonders schwer abbaubar, weil die Bindung zwischen Kohlenstoff und Fluor so stark ist. Zum Einsatz kommen F-Gase bei einer Reihe von Alltagsprodukten sowie in industriellen Anwendungen. Seitdem die Verwendung fluorierter Chlorkohlenwasserstoffe (FCKW) 1987 zum Schutz der Ozonschicht mit dem internationalen Montrealer Protokoll eingeschränkt wurde, werden F-Gase häufig als Ersatz in den betroffenen Bereichen verwendet. Dadurch verdoppelten sich die F-Gas-Emissionen in der Europäischen Union zwischen 1990 bis 2014. 

Was regelt die F-Gas-Verordnung?

Um dem starken Anstieg des Einsatzes klimaschädlicher F-Gase entgegenzuwirken, hat die Europäische Union bereits im Jahr 2013 die F-Gase-Verordnung beschlossen. Dank dieser konnte der jährliche Ausstoß von F-Gasen seit 2015 verringert werden, sodass ihr Anteil an den gesamten Treibhausgasemissionen der EU heute bei nur noch 2,5 Prozent liegt.

Durch die bereits bestehende F-Gas-Verordnung wurde die Europäische Union zur globalen Vorreiterin bei der Verringerung der Verwendung teilhalogenierter Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW). Das sind relativ kurzlebige, aber besonders klimaschädliche F-Gase. Mit Hilfe der F-Gase-Verordnung wurde ab 2014 ein Zeitplan für den Ausstieg aus dem Verbrauch und der Produktion sowie ein Quotensystem eingeführt. Mit der Änderung des Montrealer Protokolls durch das Kigali-Abkommen, das am 1. Januar 2019 in Kraft trat, wurde endlich auch ein internationaler Rahmen für HFKW verabschiedet. Um dem Zusatzprotokoll von Kigali zu entsprechen und zur Erreichung der neuen EU-Klimaziele beizutragen, hat die EU-Kommission im April 2022 eine Überarbeitung der F-Gase-Verordnung vorgeschlagen.

Was hat die F-Gas-Verordnung mit PFAS zu tun?

Der rückläufige Einsatz von besonders klimaschädlichen HFKW hat leider zu Investitionen in Fluorkohlenwasserstoffe (HFO) geführt, die zwar ein geringeres Erderwärmungspotenzial, aber langfristig negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit haben. 

Solche F-Gase mit geringem Erderwärmungspotenzial sind häufig Chemikalien, die sich nicht abbauen lassen und sehr lange in unserem Körper und in der Umwelt verbleiben. Es handelt sich um per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (“PFAS”), auch bekannt als „Ewigkeitschemikalien“. Sie kommen beispielsweise auch in Pfannenbeschichtungen, Kühlschränken und vielen weiteren Alltagsgegenständen vor und können unterschiedliche Krankheiten verursachen, unter anderem Krebs, Leberschäden und Unfruchtbarkeit. Sie sind auch besonders schädlich für Säuglinge im Mutterleib. 

Die Europäische Chemikalienagentur ECHA veröffentlichte zudem diesen Februar einen Vorschlag zur Beschränkung der Verwendung der meisten PFAS. 

Was soll sich mit der neuen F-Gas-Verordnung ändern?

Wir Grüne konnten bei den Verhandlungen erreichen, dass der Zeitplan für den schrittweisen Abbau des HFKW-Verbrauchs verschärft wird, damit der größte Nutzen für Klima, Umwelt und Gesundheit entsteht und die Kosten für möglichst viele Sektoren gering bleiben. Bis zum Jahr 2050 sollen keine F-Gase mehr in der EU verwendet werden. 

Die aktuell noch gültige Ausnahmeregelung für Unternehmen, die HFKW in Arznei- und Medizinprodukten verwendet, soll aufgehoben werden. In Zukunft müssen auch diese Unternehmen die von ihnen benötigten F-Gas-Quoten kaufen.

Darüber hinaus haben wir Grüne uns für ein Ausfuhrverbot für die am stärksten klimawirksamen Substanzen eingesetzt, um zu verhindern, dass das F-Gas-Problem einfach in Länder mit weniger ehrgeizigen nationalen Vorschriften exportiert wird.   

Es gibt immer mehr Alternativen auf dem Markt und die meisten von ihnen werden von europäischen Unternehmen entwickelt, beispielsweise durch den Einsatz von Druckluft, CO2, Ammoniak oder Propan. Wir Grüne haben uns deshalb bei den Verhandlungen dafür eingesetzt, dass der Entwurf um neue Verbote für die Verwendung von F-Gasen in Produkten ergänzt wird, für die nachweislich Alternativen zur Verfügung stehen, wie z. B. bei der Transportkühlung und bei Klimaanlagen. 

Sind Wärmepumpen durch die F-Gase-Verordnung in Gefahr?

Nein. Der Ausbau von Wärmepumpen wird weder gebremst noch müssen alle Wärmepumpen plötzlich ausgewechselt werden. Die neue F-Gase-Verordnung wird die Erreichung der Ziele des RepowerEU-Programms nicht erschweren, sondern im Gegenteil zum Klimaschutz beitragen.

Der zur Abstimmung stehende Parlamentsentwurf führt zwar neue Verbote für die Verwendung von F-Gasen in bestimmten Produkten ein, darunter auch Wärmepumpen und Schaltanlagen in Stromnetzen. Es bleibt jedoch die Möglichkeit, Ausnahmen von den Verboten zu genehmigen, wenn keine Alternativen verfügbar sind oder nicht verwendet werden können.

Es gibt bereits heute F-Gase-freie Lösungen für Wärmepumpen und andere Produkte wie Schaltanlagen, Kühl- und Klimasysteme. Dort, wo Wärmepumpen bereits installiert sind, muss aber keine abrupte Umrüstung erfolgen. Es soll kein generelles Verbot von F-Gasen für Wärmepumpen geben, aber sie müssen mit recyceltem F-Gas betrieben werden. Dadurch sollen solche Anlagen weiterlaufen können, aber der schädliche Ausstoß von F-Gasen in die Umwelt wird verringert. 

Für die Anwender*innen ist es übrigens egal, ob in der Wärmepumpe „neues“ oder wiederaufbereitetes F-Gas steckt. Dafür sollen die bestehenden Vorschriften für die Eindämmung und Rückgewinnung von F-Gasen sowie die Schulungsanforderungen für Techniker*innen verschärft werden.

Um keinen F-Gas-Mangel für bestehende Anlagen zu verursachen, erhöht der Parlamentsvorschlag die von der Kommission vorgeschlagene Quote für HFKW für den Zeitraum 2027-2029. Der Medizinsektor und der Wärmepumpensektor sollen auf diese Quoten zugreifen können, um auch weiterhin HFKW nutzen zu können, wenn sie es müssen. Recyceltes F-Gas soll bis zum Jahr 2030 verwendet werden können. Dann muss auf Alternativen zurückgegriffen werden, die gerade vielerorts entwickelt oder bereits hergestellt werden. Hochklimaschädliches F-Gas, das bereits mit der bestehenden F-Gas-Verordnung massiv reduziert wurde, soll ab 2024 in der Tat nicht mehr zum Einsatz kommen.