Neues EU-Umweltrecht braucht bessere Rechtsdurchsetzung

Die Europäische Kommission hat heute mehrere Beschlüsse zur Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren gegen EU-Mitgliedstaaten aufgrund umweltrechtlicher Versäumnisse eingeleitet. Unter anderem wird Österreich wegen mangelhafter Umsetzung der Habitat-Richtlinie, der Vogelschutzrichtlinie und der Richtlinie über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen aufgefordert, die vom EU-Recht geforderten Schutzmaßnahmen umzusetzen und Offenlegungspflichten nachzukommen. Irland wird aufgefordert, den Torfabbau in Natura-2000-Gebieten zu beenden und die zerstörten Gebiete wiederherzustellen. Schutz und Wiederherstellung von Torfmooren sind für Artenvielfalt und Klimaschutz gleichermaßen wichtig.

Hierzu kommentiert Jutta Paulus, zuständige Grünen-Europaabgeordnete für die Verhandlungen zum neuen EU-Renaturierungsgesetz „Regulation on Nature Restoration: 

„Die erschreckend hohe Zahl von Vertragsverletzungsverfahren zeigt, dass die beste Gesetzgebung wirkungslos bleibt, wenn Recht nicht durchgesetzt wird. Ich erwarte von der Europäischen Kommission, dass sie schneller und entschlossener gegen Mitgliedstaaten vorgeht, die den Artenschutz mit Füßen treten. Bei den Verhandlungen für das neue EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur werde ich mich für eine starke Rechtsdurchsetzung einsetzen.

Natur- und Klimaschutz gehen Hand in Hand. Zur Erreichung der EU-Klimaziele müssen unsere organischen Böden wieder zu dauerhaften Kohlenstoffspeichern werden. Moore und Feuchtgebiete spielen eine herausragende Rolle, denn sie binden besonders viel CO2 und können es Jahrtausende lang speichern. Der Abbau von Torf muss in ganz Europa schnellstmöglich beendet werden. Die Wiedervernässung von Mooren ist nicht nur unverzichtbar für den Klimaschutz, sondern schützt auch seltene Arten.“

Weitere Informationen:

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/inf_22_5402