PRESSEMITTEILUNG: Neue EU-Dual Use-Verordnung: Deutschland muss Uranexport an Russland endlich beenden

PRESSEMITTEILUNG, Freitag, 26. März 2021 – Brüssel

Neue EU-Dual Use-Verordnung: Deutschland muss Uranexport an Russland endlich beenden
 
Am Donnerstagabend nahm das Europäische Parlament mit großer Mehrheit die neue EU-Verordnung für Güter mit doppeltem Verwendungszweck („Dual-Use-Verordnung“) an. Dual-Use-Güter sind Güter, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können und deren Export daher kontrolliert wird.
 
Mit der neuen Verordnung werden erstmals strenge Exportkontrollen für Überwachungstechnologien sowie Sorgfaltspflichten für Mitgliedstaaten und Transparenzanforderungen zur Art exportierter Überwachungstechnologie eingeführt.
 
Auch wenn der Export waffenfähigen Urans bereits von der alten Dual-Use-Verordnung ausgeschlossen wird, exportiert Deutschland weiterhin Atommüll in Form abgereicherten Urans an Russland. Abgereichertes Uran wird in panzerbrechender Munition eingesetzt. Auf eine schriftliche Anfrage antwortete die Europäische Kommission im Februar 2021, dass ihr die mutmaßlichen Verstöße gegen die Dual-Use-Verordnung durch Deutschland bekannt seien. Die Anwendung und Durchsetzung der Dual-Use-Verordnung obliege den Mitgliedstaaten.
 
 
Hierzu kommentiert die grüne Europaabgeordnete Jutta Paulus, Mitglied im Umweltausschuss und stellvertretendes Mitglied im Industrieausschuss:
 
„Deutschland muss seiner Verantwortung aus der Europäischen Dual-Use-Verordnung jetzt nachkommen und den Export abgereicherten Urans nach Russland beenden. Abgereichertes Uran aus Atommüll ist der Grundstoff zur Herstellung von Uranmunition. Ich erwarte von allen EU-Mitgliedstaaten, dass sie dem eindeutigen Votum des Europäischen Parlaments folgen und die Ausfuhr von Gütern mit potentiell militärischem Verwendungszweck in Länder, für die ein Waffenembargo besteht, konsequent unterbinden. Es kann nicht sein, dass wir Güter in Länder exportieren, wo diese zu Waffen oder Unterdrückungswerkzeugen werden können. Wirtschaftliches Interesse darf nicht über Menschenrechten stehen.“
 
 
Hintergrund:
 
Hier geht es zur schriftlichen Anfrage an die Europäische Kommission:
 
Die Antwort der Europäischen Kommission ist hier abrufbar: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-9-2020-005922-ASW_DE.html
 
Hier geht es zur neuen EU Dual Use Verordnung: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2021-0101_DE.html