PRESSEMITTEILUNG: Doel 1 und 2: Laufzeitverlängerung für belgische Pannenmeiler vorerst gestoppt

PRESSEMITTEILUNG, Donnerstag, 5. März 2020 – Brüssel

Doel 1 und 2: Laufzeitverlängerung für belgische Pannenmeiler vorerst gestoppt

Das belgische Verfassungsgericht hat die Laufzeitverlängerung der belgischen Atomkraftwerke Doel 1 und 2 kassiert. Die belgische Regierung muss zuerst nationale und europäische Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie öffentliche Konsultationen nachholen.
Das oberste belgische Gericht bezieht sich bei seiner Entscheidung auch auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von Juli 2019. Der EuGH hatte festgestellt, dass Belgien seine Pflichten zur europäischen Umweltverträglichkeitsprüfung verletzt hat. Diese hätte vor Erlass des Gesetzes erfolgen müssen.
Doel 1 und 2 werden jedoch nicht stillgelegt. Belgien kann, nach der Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfungen, bis zum 31. Dezember 2022 ein neues Gesetz zur Laufzeitverlängerung verabschieden.
 
 
Zum Urteil des belgischen Verfassungsgerichts kommentiert die Europaabgeordnete Jutta Paulus:

„Die Entscheidung des belgischen Verfassungsgerichts ist klar: ohne Umweltverträglichkeitsprüfung wird es keine Laufzeitverlängerung geben! Trotz festgeschriebenem Atomausstieg hatte Belgien hinter dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger die Laufzeitverlängerung für die maroden Atomkraftwerke Doel 1 und 2 beschlossen.
 
Das oberste belgische Gericht hat auch das Urteil des europäischen Gerichtshofs bestätigt: Europäische Umweltverträglichkeitsprüfungen müssen nicht nur für neue Anlagen, sondern auch für Laufzeitverlängerungen alter Meiler durchgeführt werden!
 
Nukleare Katastrophen machen an Grenzen nicht halt; das ist spätestens seit der Katastrophe von Tschernobyl klar. Deshalb gilt hinsichtlich der europaweiten Bedrohung durch Atomunfälle, dass jedes europäische AKW als „grenznah“ betrachtet werden muss. Ich erwarte, dass alle EU-Mitgliedstaaten sich für die Sicherheit ihrer Bürgerinnen und Bürger einsetzen und auf deren Beteiligung an grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfungen für Atomkraftwerke bestehen.“