PRESSEMITTEILUNG: Internationaler Tag des Artenschutzes: EU-Recht darf kein zahnloser Tiger bleiben

PRESSEMITTEILUNG, Mittwoch, 03. März 2021 – Brüssel

Internationaler Tag des Artenschutzes: EU-Recht darf kein zahnloser Tiger bleiben

Rund ein Viertel der bekannten Tier- und Pflanzenarten auf unserem Planeten sind bedroht, davon ist die Hälfte stark gefährdet oder steht kurz vor dem Aussterben. Der Weltbiodiversitätsrat schätzt, dass insgesamt 8 Millionen Arten unseren Planeten beleben, von denen eine Million in naher Zukunft verschwinden könnten. Auch in Europa sieht es düster aus, denn laut Europäischer Umweltagentur sind 81 % der Lebensräume und 63 % der Tier- und Pflanzenpopulationen in Europa in keinem guten Zustand. 
 
Zum heutigen Tag des Artenschutzes kommentiert die grüne Europaabgeordnete Jutta Paulus, Mitglied im Umweltausschuss:
 
„Arten und Ökosysteme leiden aufgrund einer nicht nachhaltigen Landwirtschafts- und Forstpolitik, Zersiedelung, Lärm und Verschmutzung. Die in der Biodiversitätsstrategie formulierten Ziele der Unterschutzstellung von je 30 % der Land- und Meeresgebiete sowie der Renaturierung von 30 % der zerstörten Ökosysteme sind ein wichtiger Baustein, um das Artensterben aufzuhalten. Als Verhandlerin der Grünen/EFA-Fraktion für den im vierten Quartal anstehenden EU-Renaturierungsplan werde ich mich dafür einsetzen, dass wir bei der Wiederherstellung zerstörter Lebensräume klotzen und nicht kleckern! Es braucht klare Kriterien und auskömmliche Finanzierung, damit die Maßnahmen auch wirksam sind.
 
Die Europäische Kommission muss den Schutz der Artenvielfalt endlich ernst nehmen. Nur wenn wir vor der eigenen Tür kehren, können wir bei der UN-Biodiversitätskonferenz im Herbst ein glaubwürdiger Akteur sein. Deshalb muss die Kommission schneller und entschlossener gegen EU-Mitgliedstaaten vorgehen, die systematisch gegen bestehendes EU-Umweltrecht verstoßen. Deutschland hat seit 2010 versäumt, Maßnahmenpläne für seine Schutzgebiete vorzulegen, aber erst jetzt geht das Verfahren vor den Europäischen Gerichtshof.“