Pressemitteilung – Not very green: Diesel-Verschmutzungslizenzen

PRESSEMITTEILUNG 10.12.2019, Brüssel

Morgen werden sich die EU-Mitgliedstaaten in einer Vorbereitungssitzung des Rates mit der Legalisierung von Konformitätsfaktoren für Dieselmotoren befassen.

Hierzu kommentiert die grüne Europaabgeordnete Jutta Paulus:

„Es ist schon ironisch, dass am Tag der Vorstellung des European Green Deal ein Freibrief für den Schadstoffausstoß von Dieselmotoren auf den Weg gebracht werden soll. EU-Mitgliedstaaten und Europäische Kommission haben es anscheinend sehr eilig, die vom Europäischen Gerichtshof einkassierten ‚Verschmutzungslizenzen‘ durch ein reguläres Gesetzgebungsverfahren doch noch einzuführen. Diese Dreckschleudern werden mindestens 20 Jahre auf europäischen Straßen unterwegs sein.

Luftverschmutzung ist das größte Risiko für die öffentliche Gesundheit in Europa. Vier Jahre nach dem Dieselgate-Skandal sind die EU-Mitgliedstaaten noch immer unwillig, verpflichtende Rückrufe zu initiieren und Nachrüstungen vorzuschreiben. Denn mit Harnstoffinjektionen ins Abgas können Stickoxide wirksam reduziert werden. Stattdessen sucht man immer neue Möglichkeiten, um die Grenzwerte anzupassen. Das ist ein Kniefall vor der Autoindustrie, die weiterhin schmutzige Diesel auf den Markt bringen will.“

Hintergrund:

Nach dem „Dieselskandal“ vor vier Jahren haben die EU-Umweltminister den Automobilherstellern „Verschmutzungslizenzen“ eingeräumt, und die Europäische Kommission hat hierfür einen „Konformitätsfaktor“ für Emissionen unter echten Fahrbedingungen („Real Driving Emissions“, RDE) eingeführt. Dieser Konformitätsfaktor erhöhte den festgelegten Euro-6-Grenzwert für Stickoxide. So wurde ermöglicht, dass neue Dieselfahrzeuge auf den Markt kamen, die rund das Doppelte der gesetzlich erlaubten Stickoxidwerte ausstießen. Diese Autos werden die nächsten 15 bis 20 Jahre auf europäischen Straßen unterwegs sein.

Im Dezember 2018 stoppte der Europäische Gerichtshof die „Verschmutzungslizenzen“ für Dieselmotoren und urteilte, dass die Euro-6-Norm nicht ohne ein reguläres Gesetzgebungsverfahren geändert werden kann. Bei einem regulären Gesetzgebungsverfahren muss das Europäische Parlament involviert sein.

Rat und Kommission möchten nun schnellstmöglich eine Änderung der Verordnung über die Typengenehmigung von Kraftfahrzeugen voranbringen