PRESSEMITTEILUNG: Verbot des Bienen-Killers Thiacloprid

PRESSEMITTEILUNG, Dienstag, 14. Januar 2020 – Straßburg

Verbot des Bienen-Killers Thiacloprid

Die Zulassung des in Insektiziden verwendeten Wirkstoffs Thiacloprid läuft Ende April 2020 aus und wird nach Aussage der EU-Kommission nicht verlängert. Das bedeutet, dass der Wirkstoff danach verboten sein wird. Es ist das vierte Neonicotinoid, das in der EU vom Markt genommen wird.
 
 
Hierzu kommentiert die grüne Europaabgeordnete Jutta Paulus:

„Endlich kommt das Ende für Thiacloprid! Ich fordere, dass auch der fünfte Neonic-Wirkstoff Acetamiprid vom Markt genommen wird und alle Neonicotinoide mit einem Exportverbot belegt werden.
 
Nervengifte aus der Gruppe der Neonicotinoide sind ein Paradebeispiel für die Mängel im Zulassungsverfahren für Pestizide. Denn die tückische Schädigung des Immunsystems und der Sinnesleistungen von Wild- und Honigbienen wirken nicht sofort tödlich. Deshalb werden diese Auswirkungen nicht berücksichtigt. Auch andere chronische Effekte und die jahrelange Speicherung im Boden werden nicht hinreichend berücksichtigt.“