Resolution zur UN-Biodiversitätskonferenz 2020 (“COP 15”)

ARTIKEL, Montag, 27. Januar 2020 – Brüssel

Resolution zur UN-Biodiversitätskonferenz 2020 (“COP 15”)

Im Oktober 2020 wird in Kunming, China, das Treffen der Vertragsstaaten zur UN-Biodiversitätsstrategie stattfinden. Um die Europäische Delegation mit einem starken Auftrag auszustatten, hat das Europäische Parlament am 16.01.2020 eine Resolution verabschiedet, die die wichtigsten Punkte der Verhandlung verdeutlicht und die Position des Europäischen Parlaments klarstellt. Ziel ist, ein globales Übereinkommen über die biologische Vielfalt zu erreichen. So wie im Pariser Klimaabkommen weitreichende, verbindliche Ziele für den Klimaschutz beschlossen wurden, sollen in Kunming ambitionierte Ziele für den Schutz der Ökosysteme und gegen das Artensterben verabschiedet werden. Fast eine Million Tier- und Pflanzenarten sind vom Aussterben bedroht. Die Europäische Kommission hat angekündigt, in den kommenden Wochen eine Biodiversitäts-Strategie vorzulegen.

Mehr dazu erklärt die grüne Europaabgeordnete Jutta Paulus im folgenden Artikel:

Diese Resolution des Europäischen Parlaments ist aus drei Gründen besonders wichtig:

1)           Die klare Haltung der EU zu ambitionierten und verbindlichen Zielen zum Schutz der Artenvielfalt verpflichtet auch andere Staaten und Regionen zum Handeln und erhöht die Wahrscheinlichkeit einer dem Pariser Klimaschutzabkommen vergleichbaren ambitionierten Vereinbarung

2)           Die Resolution fordert die Erhöhung der EU-internen Anstrengungen zum Schutz der Biodiversität. Hier besteht unabhängig von den globalen Vereinbarungen dringender Handlungsbedarf. So wurde das Ziel, bis 2020 15 % der degenerierten europäischen Ökosysteme wiederherzustellen, verfehlt. Außerdem verstießen einzelne Mitgliedsstaaten z.B. Deutschland, wiederholt gegen Umweltvorgaben zum Schutz der Artenvielfalt.

3)           Das Parlament fordert, 10 % des gesamten EU-Haushalts in Maßnahmen zu stecken, die dem Erhalt der Biodiversität dienen. Das bedeutet natürlich nicht, dass dieses Geld nur in den Naturschutz geht. Aber wenn bspw. eine Kläranlage mit EU-Mitteln modernisiert wird, verbessert sich die Gewässerqualität, was allen Wasserorganismen zugutekommt.

Nach der Abstimmung in Straßburg habe ich kommentiert:

„Wir müssen die UN-Biodiversitätskonferenz zum Meilenstein für den Schutz der globalen Artenvielfalt machen. Wir brauchen konkrete und messbare Ziele, um die globale biologische Vielfalt, Land und Meere zu schützen. Der Erhalt der Überlebensgrundlagen muss in alle Politikfelder einfließen, der Europäische Grüne Deal Hand muss Hand in Hand mit dem Schutz der biologischen Vielfalt gehen. Die EU muss eine globale Vorreiterrolle übernehmen und verbindliche Ziele festlegen, um bis zum Jahr 2030 mindestens 30 Prozent der geschädigten Ökosysteme wiederherzustellen und 30 Prozent der Land- und Meeresgebiete zu schützen. Eine nachhaltige Gemeinsame Europäische Landwirtschaftspolitik muss Umwelt, Klima und die biologische Vielfalt schützen.

Die wichtigsten Punkte der Resolution:

  • Handlungsauftrag für die europäische Delegation zur Konferenz in Kunming ist das Eintreten für ambitionierte Ziele:
    • 30 % der globalen Flächen sollen bis 2030, 50 % bis 2050 unter Schutz gestellt werden. Dafür braucht es konkrete und überprüfbare Maßnahmen für die einzelnen Ökosystemtypen. Dabei bedeutet „Schutzgebiet“ nicht die Aufgabe der Nutzung: diese darf nur dem Schutzzweck nicht entgegenstehen
    • 30 % der degradierten (zerstörten bzw. stark beeinträchtigten) Ökosysteme sollen bis 2030 wieder hergestellt werden
  • Reduzierung von Dünger- und Pestizideinsatz

Für die Fortentwicklung der Biodiversitätsstrategie innerhalb der EU fordern wir:

  • Die europäische Investitionsbank muss in Zukunft Projekte auf deren Einfluss auf die Artenvielfalt prüfen.
  • Die europäische Agrarpolitik muss die Herstellung und Lieferketten von Lebensmitteln leicht zugänglich machen und auf eine vollstände Reduzierung von Verschmutzung hinarbeiten. („farm to fork“ Initiative und „zero-pollution“-Ziel)
  • Die Verwendung von Pestiziden muss reduziert und es müssen EU-weit bindende Anwendungsregelungen geschaffen werden
  • Böden, Arten und Ökosysteme mit Schlüsselbedeutung müssen geschützt werden
  • Es muss ein Aktionsplan zu Palmöl entwickelt werden, weil Palmölplantagen oft auf gerodeten Regenwaldflächen angelegt werden
  • Die EU-Schutzgebiete z.B. Natura 2000, müssen untersucht, erweitert und besser miteinander verbunden werden; insbesondere an den Küsten.
  • Weiterhin muss die EU hart durchgreifen und Strafen verhängen, wenn die EU-weiten Naturschutzauflagen nicht beachtet werden.

 

Den Resolutionstext findet Ihr hier:

http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2020-0015_DE.html