PRESSEMITTEILUNG: EuGH-Urteil zur Laufzeitverlängerung der belgischen Pannenmeiler Doel 1 und 2
PRESSEMITTEILUNG, Montag, 29. Juli 2019 – Brüssel
Zum Urteil des EuGHs zur Laufzeitverlängerung der belgischen Pannenmeiler Doel 1 und 2 kommentiert die Europaabgeordnete Jutta Paulus:
„Soeben hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass das belgische Gesetz über die Laufzeitverlängerung der belgischen Atomkraftwerke Doel 1 und 2 Pflichten zur Umweltprüfung verletzt hat. Auch ist kein grenzüberschreitendes Prüfungsverfahren erfolgt, obwohl Doel 1 und 2 an der belgisch-niederländischen Grenze liegen. Diese hätte vor Erlass des Gesetzes erfolgen müssen. Am Rücken der Bürgerinnen und Bürger vorbei und trotz 2003 festgeschriebenem Atomausstieg wurde die Laufzeitverlängerung für die maroden Kraftwerke vor wenigen Jahren beschlossen. Es ist gut, dass der EuGH mit diesem Urteil klarstellt, dass Energieengpässe allein keine Regierung und kein Unternehmen dazu bemächtigen, an den Bürgerinnen und Bürgern sowie den benachbarten Mitgliedstaaten vorbei gefährliche und rückwärtsgewandte Energiepolitik zu betreiben.
Die anhaltende Gefährdung, nicht nur der eigenen Bürgerinnen und Bürger, sondern auch der Menschen in den Nachbarstaaten zeigt, wie dringend eine Reform des Euratom-Vertrags ist: Schutz vor Nuklearkatastrophen darf nicht allein den Nationalstaaten überlassen werden. Denn diese sind ja offensichtlich nicht einmal gewillt, geltendes Umweltrecht einzuhalten! Wir brauchen verbindliche Sicherheits- und Haftungsvorgaben und wir brauchen einen Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Netze in Europa. Atomkraft ist keine Lösung unserer klima-, umwelt- und energiepolitischen Herausforderungen!“