Pressemitteilung: EuGH-Urteil: Systematische und andauernde Überschreitung von Feinstaubgrenzwerten in Italien
PRESSEMITTEILUNG, Dienstag, 10. November 2020 – Brüssel
EuGH-Urteil: Systematische und andauernde Überschreitung von Feinstaubgrenzwerten in Italien
Soeben hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass Italien gegen die EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa (2008/50/EG) verstoßen hat. Italien hat systematisch und andauernd die Konzentrationsgrenzwerte für Feinstaub (PM10) überschritten. Darüber hinaus wurden in den vergangenen zehn Jahren auch keine geeigneten Maßnahmen ergriffen, um Tages- und Jahresgrenzwerte in mehreren italienischen Regionen, darunter viele Großstädte, einzuhalten.
Hierzu kommentiert die grüne Europaabgeordnete Jutta Paulus:
„Ich begrüße das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Feinstaubbelastung in Italien. Luftverschmutzung bleibt eine der größten gesundheitlichen Gefahren für uns Menschen in Europa. Gerade Feinstaub kann zu schweren Verläufen im Rahmen einer Covid-19-Erkrankung führen.
Die bestehenden Richtlinien haben zwar zu besserer Luft beigetragen, aber einzelne Staaten verstoßen noch immer gegen dieses geltende Recht und gefährden die Gesundheit ihrer Bürgerinnen und Bürger. Es ist beschämend, dass es erst Gerichtsurteile braucht, damit Regierungen tätig werden. Zu allem Überfluss entsprechen die Grenzwerte nicht länger den aktuellen wissenschaftlichen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation, vor allem bei Feinstaub. Deshalb muss auch die Europäische Kommission handeln und so bald wie möglich einen neuen Gesetzesvorschlag liefern.“
Hintergrundinformationen:
Urteil in der Rechtssache C-644/18: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2020-11/cp200136de.pdf